Eine Lieferung oder sonstige Leistung kann bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen als umsatzsteuerbefreit behandelt werden, wenn
der Leistungsempfänger zum Zeitpunkt der Erbringung der Lieferung/sonstigen Leistung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat als Unternehmer registriert ist.
Die Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers wird u. a. durch dessen der Umsatzsteueridentifikationsnummer nachgewiesen.
Die Gültigkeit der Umsatzsteueridentifikationsnummer zum Zeitpunkt der Abfrage müssem Sie zuerst mit dem einfachen Bestätigungsverfahren überprüfen.
Anschließend können Sie mit dem qualifizierte Bestätigungsverfahren überprüfen, ob die Ihnen vorliegenden Angaben (Firmenname, Rechtsform, Firmensitz, Firmenanschrift mit den bei den Finanzbehörden gespeicherten Daten übereinstimmen.
Zum einfachen Bestätigungsverfahren des Bundeszentralamtes für Steuern