Wozu benötigen Sie die Bestätigung der USt-IDnr.?

Eine Lieferung oder sonstige Leistung kann bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen als umsatzsteuerbefreit behandelt werden, wenn

der Leistungsempfänger zum Zeitpunkt der Erbringung der Lieferung/sonstigen Leistung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat als Unternehmer registriert ist.

 

Die Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers wird u. a. durch dessen der Umsatzsteueridentifikationsnummer nachgewiesen.

 

Die Gültigkeit der Umsatzsteueridentifikationsnummer zum Zeitpunkt der Abfrage müssem Sie zuerst mit dem einfachen Bestätigungsverfahren überprüfen.

 

Anschließend können Sie mit dem qualifizierte Bestätigungsverfahren überprüfen, ob die Ihnen vorliegenden Angaben (Firmenname, Rechtsform, Firmensitz, Firmenanschrift mit den bei den Finanzbehörden gespeicherten Daten übereinstimmen.

 

Zum einfachen Bestätigungsverfahren des Bundeszentralamtes für Steuern

 

 

Kaiser Steuerberatungs-

gesellschaft mbH 

Telefon 0941/2803665

Telefax 0941/2966618

gmbh@kaiser-kummer.de

 

Kanzlei 

Dipl.-Kfm. (Univ.)

Jochen Kaiser

Steuerberater

 

Telefon 0941/2803665

Telefax 0941/2966618

kaiser@kaiser-kummer.de

 

Kanzlei 

Richard Kummer

Rechtsanwalt

 

 

Telefon 0941/2803994

Telefax 0941/2966618

ra.kummer@kaiser-kummer.de